Urheberrechte §§ 12-27 UrhG

Wichtig zu wissen:

Beim Kauf einer Lasershow erwerben sie zunächst einmal die Nutzungsrechte an der Lasershow. Die Lasershow selbst bleibt das geistige Eigentum des Programmierers.

Nach gesonderter Vereinbarung können Sie auch die Urheberrechte an der Show erwerben.

Gültig ist das Urheberrecht §§ 12-27 UrhG

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